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6 Vektorräume

Ähnlich wie der Begriff des Körpers die essenziellen Anforderungen an einen »Zahlbereich«, in dem die üblichen Rechenregeln für die Grundrechenarten gelten, zusammenfasst, macht dies der Begriff des Vektorraums, den wir in diesem Kapitel definieren, für die Eigenschaften von \(K^n\) und seiner Teilräume – insbesondere also für die Lösungsmengen homogener linearer Gleichungssysteme – und der Rechenoperationen der Addition und der Multiplikation mit Elementen (»Skalaren«) aus dem Körper \(K\).

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